Der LTM 1650-8.1 darf in der Regel mit T5 Ausleger und Heckstützkasten nicht auf öffentlichen Strassen fahren.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Theoretisch wäre, nach
vorheriger Prüfung eine Einzelgenehmigung für diese
Konfiguration denkbar.
Oder einfach das umsetzen des Kranes auf nicht öffentlichem Grund.
Hier ist der Kran also mit dem T 5 Ausleger, Heckabstützung und Hakenflasche unterwegs.